Anmeldung 



Schülerinnen und Schüler können sich für das Schuljahr 2024/2025 zentral über das Anmeldeportal des Landes Nordrhein-Westfalen anmelden, wollen sie ein Berufskolleg, eine Berufsschule oder – nur in Münster – die Sekundarstufe II an einem Gymnasium besuchen.

Anmeldefrist für das Schuljahr 2024/2025:

  • Anmeldefenster: 26.01.2024 bis 18.02.2024
  • Zu- oder Absage: bis 19.03.2024
  • Anmeldefenster: 20.03.2024 bis 31.07.2024


    

Das Anmeldeportal „Schüler Online“

Alle Schülerinnen und Schüler können sich für das Schuljahr 2024/2025 zentral über das Internet anmelden, wollen sie ein Berufskolleg, eine Berufsschule oder – nur in Münster – die Sekundarstufe II an einem Gymnasium besuchen. Doch „Schüler Online“ ist mehr als ein zentrales Anmeldesystem. Es liefert einen aktuellen Überblick über das Bildungsangebot der Berufskollegs. Damit ist es eine ideale Quelle für alle, die Informationen und Entscheidungshilfen für die Berufsorientierung suchen.


„Schüler Online“ – Was ist das?

Die Kreise Borken, Steinfurt, Warendorf und die Städte Rheine und Münster führten für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2010/11 die Web-Anwendung „Schüler Online“ ein. Damit können sich unter anderem SchülerInnen mit einem Ausbildungsvertrag über das Internet direkt zur Berufsschule anmelden.

    

Wie geht das?

SchülerInnen können sich unmittelbar nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages über Schüler Online an der Berufsschule anmelden. SchülerInnen, die sich anmelden, geben ihren Namen, Vornamen und ihr Geburtsdatum ein. Wenn die SchülerInnen ihr Passwort nicht bereits von einer abgebende Schulen erhalten haben, vergibt das System dieses beim ersten Zugang.

 

Was macht der Ausbildungsbetrieb?

Als Ausbildungsbetrieb können Sie Ihre Auszubildenden lediglich einem Berufskolleg anzeigen, jedoch nicht anmelden www.schueleranmeldung.de/betriebe

Diese Differenzierung nach „Anmeldung durch den/die Schüler/in“ und „Anzeige durch den Ausbildungsbetrieb“ greift die Anforderungen des Datenschutzes auf. Daher müssen sich die Auszubildenden selbst anmelden. Bitte weisen Sie Ihre Auszubildenden bei Vertragsabschluss auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Anmeldung hin.

 

 Laufbahnplanung – Welchen Bildungsgang kann ich besuchen?

Mindestvoraussetzung für alle Bildungsgänge an den Technischen Schulen des Kreises Steinfurt ist die Erfüllung der Schulpflicht (10 Jahre) oder die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der gymnasialen Oberstufe.

   

Schülerfahrkosten 

Für Vollzeitklassen

Alle anspruchsberechtigten (nur Vollzeit-Klassen-) Schülerinnen und Schüler erhalten ein Flash-Ticket plus. Für die Beantragung des Tickets haben wir für Sie ein Informationsblatt und einen Bestellschein zum Download bereitgestellt.

Wir bitten um sofortige Zusendung des Bestellscheins, damit das Ticket rechtzeitig zur Verfügung steht.

Bestellschein
Informationsblatt


Für Teilzeitschüler/in (Schüler/in in der Ausbildung)

Mit einer Kundenkarte können vergünstigte Monats- oder Wochentickets erworben werden. Den Bestellschein für eine Kundenkarte erhalten Sie beim Busunternehmen bzw. Busfahrer.