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In Deutschland sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch einer Fachschule für Technik ein Schulabschluss einer allgemeinbildenden Schule mit mindestens Hauptschulabschluss  ein Berufsschulabschluss, eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens inklusive Ausbildung eine vierjährige, einschlägige Berufspraxis.

Die staatliche Abschlussbezeichnung lautet:

Staatlich geprüfter/e Techniker/in (Bachelor professional)

Gelegentlich kann ein anschließendes Hochschulstudium verkürzt werden. Weitere Kurse wie Schweißtechniker/in (ST) an der SLV, Technischer/e Betriebwirt/in (IHK), Elektrofachkraft, ADA-Schein und REFA-Schein können unter Umständen in verkürzter Form angeboten werden, da ein Teil der Stunden bereits durch den normalen Unterricht abgedeckt ist.

Einordnung in den europäischen Qualifikationsrahmen

Auf Grund der Zulassungsvoraussetzungen und der damit verbundenen umfangreichen Berufserfahrung wurde der Techniker-Abschluss Anfang des Jahres 2012 gemeinsam mit dem Bachelor und dem Meister in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Stufe 6 eingeordnet. Bei der Einordnung des Techniker-Abschlusses in den europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) gilt für den Techniker-Abschluss ebenfalls die Stufe 6.

Vergleich mit der Meister-Ausbildung

Die Zugangsvoraussetzungen zur kostenpflichtigen Meister-Ausbildung sind mit erfolgreichem Berufsabschluss und in der Regel notwendiger Berufspraxis vergleichbar mit denen der Techniker-Ausbildung. Eine Weiterbildung zum Industrie- oder Handwerksmeister umfasst je nach Gewerk zwischen 700 bis 1555 Unterrichtsstunden und hat fachpraktische, fachtheoretische, wirtschaftliche und rechtliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Aspekte zum Gegenstand. Dagegen beträgt die Mindeststundenzahl beim Staatlich geprüften Techniker 2400 Unterrichtsstunden, in denen die naturwissenschaftlich-technischen MINT-Kompetenzen (das sind die Gebiete Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) den Schwerpunkt darstellen. 

Vergleich mit dem Bachelor-Studium

Staatlich geprüfte Techniker/-innen benötigen als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung zunächst einen Abschluss der in der Regel dreijährigen Berufsausbildung. Die mindestens einjährige Berufspraxis kann während der vierjährigen Weiterbildung in der Abendschule erlangt werden. Die Weiterbildung unterliegen von Anfang bis Ende einer eindeutigen beruflich praktischen Ausrichtung. Hierdurch kommt die beim Bachelor in dieser Form nicht vorhandene Berufstätigkeit beim Staatlich geprüften Techniker hinzu, die maßgeblich zur Entwicklung beruflicher Kompetenzen und Erfahrungen des Technikers beiträgt.