Berufliches Gymnasium
Bildungsgang: Assistent(in) für Konstruktions- und Fertigungstechnik
Assistent/Assistentin für Konstruktions- und Fertigungstechnik/AHR
Die Technischen Schulen Steinfurt/Berufskolleg bieten mit dem Technischen Gymnasium eine interessante hoch qualifizierende Ausbildung an, die zur allgemeinen Hochschulreife führt. Ein Hochschulstudium und damit zurzeit hervorragende Berufsaussichten im (metall-) technischen Tätigkeitsbereich ergeben sich anschließend.Eine sehr gute Ausstattung im Bereich der Maschinen-, Automatisierungs- und Konstruktionstechnik, die Kooperation mit der Fachhochschule Steinfurt (Fachbereich Maschinenbau) vor Ort, eine individuelle Betreuung, Betriebspraktika und die Einbindung internationaler Projekte zeichnen den Bildungsgang aus.
Eingangsvorausetzung ist die Fachoberschulreife mit Qualifikation bzw. Versetzung in Klasse 10 eines Gymnasiums. D.h. Schüler/Schülerinnen mit folgenden Qualifikationen können sich anmelden:
- Hauptschüler mit Fachoberschulreife und Qualifikationsvermerk
- Realschüler mit Fachoberschulreife und Qualifikationsvermerk
- Gesamtschüler mit Fachoberschulreife und Qualifikationsvermerk
- Gymnasiasten mit der Versetzung nach Klasse 10 des Gymnasiums
- Schüler mit voller Fachhochschulreife der zweijährigen Höheren Berufsfachschule
Anmeldungen finden in jedem Jahr im Monat Februar statt. Der Unterricht beginnt nach den Sommerferien. Genaue Termine erfahren Sie in der Rubrik "Termine/Aktuelles". Die Anmeldung erfolgt über www.schueleranmeldung.de im Februar.
Die "gymnasiale Oberstufe mit Fachrichtung Maschinenbautechnik" an den Technischen Schulen des Kreises Steinfurt dauert drei Jahre.
Der Bildungsgang vermittelt eine Doppelqualifikation:
- Studienqualifikation, Allgemeine Hochschulreife (AHR)
- Berufsqualifikation
Nach einem anschließenden dreimonatigen Praktikum und der Berufsabschlussprüfung gibt es die Möglichkeit zusätzlich den Berufsabschluss zum/zur „Konstruktions- und fertigungstechnischen Assistenten/Assistentin“ zu erwerben.
Abiturprüfung
1. Prüfungsfach: Mathematik
2. Prüfungsfach: Maschinenbautechnik
3. Prüfungsfach: Deutsch oder Englisch
4. Prüfungsfach: Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religionslehre
Berufsabschlussprüfung
1. Teilprüfung: Anrechnung der 4 Abiturprüfungsfächer
2. Teilprüfung: Konstruktions- und Fertigungstechnik und Wirtschaftslehre
Unterrichtsfächer
Die Ausbildung findet sowohl in Klassenräumen als auch in Labor- und Computerräumen an der Technischen Schule des Kreises Steinfurt statt.
Der Unterricht findet vormittags in der Zeit von 8.00 bis 14.45 statt. Wöchentlich werden 30 bis 36 Stunden unterrichtet.
Gymnasiale Oberstufe Maschinenbautechnik | |
Berufsübergreifender Lernbereich | Berufsbezogener Lernbereich |
Deutsch | Maschinenbautechnik (Leistungskurs ab Kl.12) |
Religionslehre | Mathematik (Leistungskurs ab Kl. 12) |
Sport/ | Englisch |
Gesellschaftslehre mit Geschichte | Wirtschaftslehre |
Informatik | |
Physik | |
Konstruktions- und Fertigungstechnik | |
Zweite Fremdsprache Spanisch | |
Betriebspraktika | |
Fachpraxis | |
Differenzierungsbereich | |
Wahlfach nach Angebot der Schule | |
Automatisierungstechnik |
Um die Schüler an selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln heranzuführen, werden fächerübergreifend in kleinen Gruppen Projekte durchgeführt.
Weitere Informationen
Aufwendungen
Kosten für die Ausbildung entstehen durch:
- Eigenanteil an Lehr- und Lernmitteln
- Beteiligung an Arbeitsmaterialien und Kopierkosten
- Aufwendungen für Exkursionen, Projekte und Klassenfahrten
Fahrtkosten
In Nordrhein-Westfalen können Schulwegjahreskarten ausgestellt werden, sofern der Schulweg mindestens 5 km beträgt. Die Anträge werden von der Schule mit der Zusage verschickt und sollten umgehend ausgefüllt an die Schule zurückgesandt werden, damit die Schulwegjahreskarten bei Schuljahresbeginn von den Klassenlehrern ausgehändigt werden können.
Bafög
Schülerinnen und Schüler, die einen doppelqualifizierenden Bildungsgang absolvieren, können „SchülerBafög“ beziehen. Genaue Auskunft über BaföG erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Steinfurt in 49545 Tecklenburg, Landrat-Schultz-Str. 1, Tel. 05482 - 703519. Leistungen nach dem Unterhaltsbeihilfegesetz können ebenfalls beantragt werden. Anträge sind bei den Sozialämtern der örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich.