

Das Maler- und Lackiererhandwerk ist dem Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung zugeordnet. Berufe dieses Berufsfeldes sind:
Die Berufe im Maler- und Lackiererhandwerk werden im Dualen System aus-gebildet. Die praktische Ausbildung erfolgt im Betrieb und in überbetrieblichen Unterweisungsstätten, die theoretische Ausbildung in der Berufsschule. Die Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk regelt die Zwischenprüfungen und die Abschlussprüfungen der Berufe:

Das 1. Ausbildungsjahr kann für alle Berufe in einer gemeinsamen Grundbildung erfolgen. Ab dem 2. Ausbildungsjahr trennen sich die Berufe Fahrzeuglackierer und Maler und Lackierer. Der Beruf des Maler und Lackierers kann in Stufen erlernt werden. Nach der Grundstufe und der Fachstufe 1 kann der Abschluss als Bauten- und Objektbeschichter gemacht werden. Nach dieser ersten Stufe, also in der Fachstufe 2, erfolgt die Ausbildung in den drei Fachrichtungen und endet mit der Gesellenprüfung. Nach bestandener Gesellenprüfung und fünf Jahren Berufspraxis kann die Meisterprüfung abgelegt werden. Dem Maler- und Lackierermeister stehen weitere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen: vom Staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Farb- und Lacktechnik bis hin zum Diplom-Ingenieur für Farben, Lacke, Kunststoffe oder zum Lehrer an berufsbildenden Schulen.
Seit dem Schuljahr 2003/4 wird an unserer Schule nach den neuen Rahmenrichtlinien ausgebildet. Generelles Ziel für den Unterricht ist die umfassende Handlungskompetenz, die durch handlungsorientierten Unterricht an den Kundenaufträgen in Lernsituationen erreicht werden soll.
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Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Farb- und Raumgestaltung/Maler & Lackierer |
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| Unterrichtsfach |
Zeitrichtwert in Stunden
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| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | |
| I. Berufsübergreifender Bereich | |||
| Arbeitsorganisation und Wirtschaftsprozesse | 140 | 60-80 | 80-100 |
| Oberflächenbearbeitung und Instandsetzung | 100 | 140-160 | 80-100 |
| Gestaltung | 80 | 80 | 120 |
| II. Differenzierungsbereich | |||
| Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend Zusätzliches Fremdsprachenangebot Niederländisch |
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| III. Berufsübergreifender Lernbereich | |||
| Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend | |||
An unserer Schule werden seit Jahren Bau- und Metallmaler als Bezirksfachklasse unterrichtet, wobei die Schüler aus einem sehr großen Einzugsbereich kommen.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Diese Regelung gilt gemäß § 42b HWO für körperlich, geistig oder seelisch Behinderte, soweit für sie besondere Ausbildungsregelungen erforderlich sind. Dazu gehören neben Körper- und Sinnesbehinderten insbesondere Behinderte mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit, häufig verbunden mit Verzögerungen und Beeinträchtigungen in der - Entwicklung der Persönlichkeit, teilweise auch mit zusätzlichen Behinderungen (Mehrfachbehinderte). Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis kann nur im Einzelfall festgestellt werden.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: