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Schule der Zukunft




Comenius

Berufsgrundschuljahr (BGJ)

Farbtechnik und Raumgestaltung

Seit dem Schuljahr 2003/4 wird an unserer Schule wieder ein BGJ-Farbe unterrichtet. Die Ausbildung in BGJ-Farbe ist einjährig.

Im Berufsgrundschuljahr des Berufsfeldes Farb- und Raumgestaltung werden Jugendliche unterrichtet, die unter anderem aufgrund ihrer Begabung und ihres Interesses einen gestaltenden Beruf anstreben.

In diesem Berufsfeld bilden Maler und Lackierer, Schaufenstergestalter und Raumausstatter zahlenmäßig die stärksten Gruppen.

Neben der theoretischen Unterweisung ist die berufsfeldbezogene Praxis das Kernstück des Unterrichts im Berufsgrundschuljahr. Das ergibt sich sowohl aus der Anrechnungsverordnung wie auch aus der Notwendigkeit, eine breite Grundlage für die folgende berufliche Fachbildung zu schaffen.

Darum werden zunächst die zukünftigen Arbeitsplätze mit ihrer Ausstattung vorgestellt, wozu sich gut eingerichtete Schulwerkstätten eignen. Dort werden dann die wesentlichen Gestaltungstechniken mit berufsüblichen Werkstoffen und Geräten demonstriert und von den Schülern im Werkstattunterricht praktisch erprobt. Dabei soll die Schulung manueller Fertigkeiten und das Sammeln von praktischen Erfahrungen, unter Berücksichtigung berufsüblicher Bedingungen, im Vordergrund stehen.

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss und Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht oder erfolgreicher Besuch der Vorklasse des Berufsgrundschuljahres. Nähere Auskünfte im Schulbüro.

Abschlüsse

Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres wird im Rahmen der Bestimmungen von Rechtsverordnungen nach § 29 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz und § 27 a Abs. 1 Handwerksordnung als erstes Jahr der Berufsausbildung in einem der jeweiligen Richtung zugeordneten Ausbildungsberuf angerechnet. 

  • Der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - wird zuerkannt, wenn die Leistungsanforderungen des Bildungsganges erfüllt wurden. (BASS 13-33 Nr. 1.1/1.2, Anlage A § 18 Abs. 1 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs - APO-BK - vom 26.05.1999)
  • Der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - wird zuerkannt, wenn in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen (Notendurchschnitt 3,0 und besser) erzielt wurden (BASS 13-33 Nr. 1.171.2, Anlage A § 18 Abs. 2 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs – APO--BK - vom 26.05.1999)

 

Berufsgrundschuljahr Farbtechnik und Raumgestaltung
Berufsübergreifender Lernbereich Berufsbezogener Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
Produkte planen
Produkte erstellen
Arbeitsabläufe planen
Instandhaltung betreiben
Mathematik
Wirtschaftslehre
Englisch

 


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